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Ablesung Zählerstand

 

Südtirolgas wendet im Vergleich zu der von ARERA im Einheitstext für den Verkauf von Erdgas (TIVG – Anhang A Beschluss ARG/gas 64/09 i.g.F.) festgelegten Regelung einen verbesserten Plan für die periodischen Ableseversuche der herkömmlichen Gaszähler an. Dieser sieht Folgendes vor: 

  • für Abnehmer mit einem Jahresverbrauch bis zu 500 Sm³: 1 Ableseversuch pro Jahr im Monat Jänner;
  • für Abnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 500 Sm³ und bis zu 1.500 Sm³: 3 Ableseversuche pro Jahr in den Monaten Jänner, April und September;
  • für Abnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500 Sm³ und bis zu 5.000 Sm³: 3 Ableseversuche pro Jahr in den Monaten Jänner, April und September;
  • für Abnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 5.000 Sm³: 1 Ableseversuch pro Monat.

 

Für Gasanschlüsse mit sog. intelligenten Zählern (Smart Meter) werden die Messdaten gemäß der in Art. 14bis des TIGV vorgegebenen Methode erfasst.

 

Nachstehend finden Sie den Zeitplan für die Ablesung der herkömmlichen Gaszähler nach Postleitzahl der Gemeinden, wie in Art. 14.4 TIVG vorgesehen.  

 

 Ablesekalender 2023

 

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