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Biomethan

Qualitätsvorgaben für Biomethan zur Einspeisung ins Erdgasnetz von Südtirolgas

Im Einklang mit dem Beschluss 64/2020/R/GAS von ARERA, mit dem die Richtlinien für den Anschluss von Biogasanlagen ans Erdgasnetz aktualisiert werden, gelten hinsichtlich der Qualität des einzuspeisenden Biomethans folgende Vorgaben:

  • Dekret des Ministeriums für Wirtschaftliche Entwicklung vom 18. Mai 2018 „Gas combustibile, aggiornamento regola tecnica” in Bezug auf die Komponenten von Erdgas,
  • Norm UNI EN 16726 “Infrastrutture del gas - Qualità del gas - Gruppo H” in Bezug auf die Komponenten von Erdgas, die im vorgenannten Dekret nicht berücksichtigt sind, mit Ausnahme von Wasserstoff (s. folgende Norm),
  • Technische Vorgaben UNI/TS 11537 “Immissione di biometano nelle reti di trasporto e distribuzione di gas naturale” in Bezug auf die Komponenten Wasserstoff, Chlor und Fluor,
  • Norm UNI EN 16723-1 “Gas naturale e biometano per l’utilizzo nei trasporti e per l’immissione nelle reti di gas naturale – Parte 1: Specifiche per il biometano da immettere nelle reti di gas naturale” für die spezifischen Komponenten des ins Erdgasnetz einzuspeisenden Biomethans.

Was die Odorierung anbelangt, so ist eine Einspeisung von Biomethan nur dann erlaubt, wenn dieses gemäß der Norm UNI/TS 11537 odorierbar ist und es keine chemisch-physikalische Merkmale aufweist, welche die Wirkung der Odoriermittel annullieren oder überdecken.

 

 

Antrag auf Anschluss einer Biomethananlage

Wer bei Südtirolgas den Anschluss einer Anlage zur Erzeugung von Biomethan beantragen will, muss den auf dieser Webseite verfügbaren Vordruck ausfüllen und diesen zusammen mit den dort angeführten Unterlagen an die Südtirolgas AG wie folgt schicken:

  • mittels Einschreiben R/A: Südtirolgas AG, Josef-Ressel-Straße 2, 39100 Bozen

oder:

  • mittels zertifizierter Post (Pec): suedtirolgas[at]pec.suedtirolgas.it mit Angabe des Betreffs “Antrag Anschluss Biomethananlage", Nachname und Vorname oder Gesellschaftsbezeichnung

 

Bei Einreichung des Anschlussantrages muss der Antragsteller zur Gewährleistung der Interessensbekundung eine Kaution hinterlegen, die gemäß den im Vordruck angegebenen Bedingungen zu leisten ist. Sollte der Antragsteller dem Antrag auf Anschluss nicht Folge leisten, zieht Südtirolgas die gesamte Kaution ein.

Die Kaution wird dem Antragsteller hingegen nach Annahme des Kostenvoranschlages oder, falls einem Anschluss nicht stattgegeben werden kann, bei Mitteilung des negativen Ergebnisses zur Gänze rückerstattet.

 

Vordruck Anschlussantrag

Anschlussantrag - Anlage 1

Anschlussantrag - Anlage 2

Anschlussantrag - Anlage 3

Anschlussantrag - Anlage 4

Anschlussantrag - Anlage 5

Anschlussantrag - Anlage 6

 

 

Zulässigkeit des Anschlussantrages und Festlegung des Einspeisungspunktes

Anträge auf Anschluss einer Biomethananlage, in denen die im Antragsvordruck aufgelisteten Unterlagen nicht vollständig sind, werden nicht zugelassen.

 

Um den Standort des Einspeisungspunkts festzulegen, lokalisiert Südtirolgas AG den der Biomethananlage geografisch nächstliegenden Verteilungspunkt und überprüft, ob das vorgesehene Einspeisungsprofil mit den technischen Merkmalen des Verteilungsnetzes und dem Aufnahmevermögen kompatibel sowie die Sicherheit gewährleistet ist. Dabei wird insbesondere das Jahresprofil der durchschnittlichen Tageswerte einer potentiellen Biomethan-Einspeisung berücksichtigt.

Ist das vom Antragsteller mitgeteilte Einspeisungsprofil nie höher als das oben angegebene potentielle Einspeisungsprofil, wird der Antrag angenommen. Bei Nichtkompatibilität hingegen wird die Bewertung nur fortgesetzt, falls der Antragsteller sich verpflichtet, ein auf das Verteilungsnetz abgestimmtes Einspeisungsprofil anzunehmen.

 

Nach Überprüfung der Zulässigkeit des Einspeisungsprofils werden auf der Grundlage der vor Ort bestehenden Zugangs- und Verlegungsbedingungen die für die Einspeisung von Biomethan potentiell passenden Gasleitungen und der optimale Einspeisungspunkt ausfindig gemacht.

 

Südtirolgas und der Antragsteller vereinbaren schließlich den Standort des Einspeisungspunktes und legen diesen in einem entsprechenden Protokoll fest. Kann mit dem Antragsteller innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung des Ergebnisses des Anschlussantrags kein Kontakt aufgenommen werden oder sollte mit diesem der Einspeisungspunkt nicht vereinbart oder derselbe nicht festgelegt werden können, gilt der Antrag als hinfällig.   

 

 

Verfahren für die Überprüfung des Anschlussantrages

Nach Erhalt des Anschlussantrags überprüft Südtirolgas dessen Zulässigkeit, führt die für die Lokalisierung des Einspeisungspunktes notwendigen Maßnahmen durch und analysiert den Antrag in wirtschaftlicher Hinsicht, um den allfälligen Beitrag zulasten des Antragstellers festzulegen.

Südtirolgas überprüft weiters, ob der Antragsteller angegeben hat, das Ermächtigungsverfahren für die Errichtung der Anschlussanlage selbst in die Wege zu leiten bzw. die Anschlussanlage oder Teile davon selbst zu errichten.

Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Antragsteller innerhalb von 120 Tagen nach Erhalt des Antrags und - falls dem Antrag stattgegeben wird - zusammen mit dem Kostenvoranschlag und dem Angebot für den Anschluss mitgeteilt.

Damit der Anschluss ausgeführt wird, muss der Antragsteller das Angebot von Südtirolgas annehmen und zur Sicherstellung der Deckung der Anschlusskosten eine Kaution oder eine Bankbürgschaft hinterlegen. Die Höhe der Bankgarantie wird von Südtirolgas AG auf der Grundlage des Anschlussbeitrages festgelegt. Diese umfasst auch die vorgesehenen Kosten für die evtl. Abwicklung des Verfahrens für den Erhalt der Ermächtigungen.  

 

 

Vorgaben für die Durchführung der Arbeiten durch den Antragsteller

Will der Antragsteller selbst für die Errichtung der Anschlussanlage oder von Teilen davon sorgen, muss er die entsprechenden Arbeiten mit der Südtirolgas AG koordinieren. Diese wird dem Antragsteller sämtliche technischen Angaben und jede andere für die Planung und Realisierung der Anlage erforderlichen Informationen erteilen. 

Der Netzbetreiber hat das Recht, in allen Phasen der Errichtung der Anlage die Einhaltung der eigenen technischen Anforderungen zu überprüfen.

Für die Inbetriebnahme, die Betreibung und die Instandhaltung der vom Antragsteller errichteten Anlagen ist auf jeden Fall die Südtirolgas AG zuständig, der die Anlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

Technische Standards für die Errichtung der Anschlussanlage

Für die Errichtung der Anlage für den Anschluss ans Verteilernetz müssen die entsprechenden Ordnungsbestimmungen und die geltenden Vorschriften eingehalten werden.

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