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Unter Beachtung des Art. 6.1.b des ARERA-Beschlusses 138/04 i.g.F. und Abs. 4 des Standard-Netzkodexes (Beschluss 108/06 i.g.F.) wird in der Folge der monatliche Einsatzplan dargestellt, aufgrund dessen der Versorgungsdienst bei einem oder mehreren Übergabepunkten eingestellt wird, mit Angabe der Art des Einsatzes, der betroffenen Zonen und der vorgesehenen Ausführungszeit.
Der Plan bezieht sich lediglich auf autonom programmierbare Einsätze von Südtirolgas und auf jene, die zu Ausfällen des Gasverteilungsdienstes von mehr als 16 Stunden führen. Die Einstellung des Versorgungsdienstes bei einem oder mehreren Übergabepunkten, die weniger als 16 Stunden andauert, oder Ausfälle, die aufgrund von Einsätzen auf Anfrage der Endkunden oder der Nutzer des Verteilungsdienstes erfolgen, sind nicht im Monatsplan berücksichtigt.
Gemäß Art. 6.1.a des ARERA-Beschlusses 138/04 i.g.F. und Abs. 4 des Standard-Netzkodexes (Beschluss 108/06 i.g.F.), ist in der Folge der Jahresplan mit Informationen über den Ausbau der betriebenen Erdgasverteileranlagen angeführt. Die betreffenden Zonen und der Zeitplan der Einsätze für die Erweiterung und Verstärkung sind darin besonders hervorgehoben.
Weitere technische und beschreibende Informationen über die Planung der Einsätze sind erhältlich bei:
Südtirolgas AG
Josef-Ressel-Straße 2
39100 Bozen
Fax: 0471 098401
Telefon: 04071 098400
E-mail: info[at]suedtirolgas.it
Gemäß den Vorgaben laut Art. 14.1, Anhang A des ARERA-Beschlusses 569/2013/R/GAS („RQDG - Regolazione della qualità dei servizi di distribuzione e misura del gas per il periodo di regolazione 2020-2025") werden die Monatspläne für die Überprüfung der Anlagen veröffentlicht.
Der Plan wird nach Abschluss der Arbeiten veröffentlicht, wobei auf den jeweiligen Monat vor der Veröffentlichung Bezug genommen wird.
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