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Finanzgarantien

 

Verwaltung der finanziellen Sicherheiten gemäß dem ARERA-Beschluss Nr. 222/2025/R/gas in geltender Fassung

Die Verwaltung der von den Nutzern des Erdgasverteilungsdienstes verlangten finanziellen Sicherheiten wird durch den Beschluss der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) Nr. 222/2025/R/gas in geltender Fassung geregelt, mit dem die Regelung der finanziellen Sicherheiten und der Zahlungen im Rahmen des Muster‑Netzkodexes für die Erdgasverteilung gemäß Anhang A desselben Beschlusses festgelegt wird.

Gemäß Artikel 2 des Anhangs A kann das Verteilungsunternehmen die Stellung einer finanziellen Sicherheit zur Absicherung der Verpflichtungen verlangen, die sich aus Verträgen über den Erdgasverteilungsdienst ergeben, nach Maßgabe der dort vorgesehenen Formen, Anforderungen und Modalitäten.

 

Halbjährliche Überprüfung der finanziellen Sicherheit

Die Modalitäten zur Bestimmung und Überprüfung des Wertes der finanziellen Sicherheit sind in Artikel 4 des Anhangs A zum ARERA-Beschluss Nr. 222/2025/R/gas geregelt.

Insbesondere sieht Artikel 4 Absatz 4.5 vor, dass für Verteilungsunternehmen, die eine Anzahl von weniger als 50.000 Übergabepunkten verwalten, die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen dem Wert der gestellten finanziellen Sicherheit und den regulierten Kriterien mit halbjährlicher Häufigkeit erfolgen kann.

Südtirolgas AG teilt mit, dass sie in Anwendung dieser regulatorischen Bestimmung die Überprüfung der finanziellen Sicherheit ausschließlich in den Monaten Mai und November eines jeden Jahres durchführen wird.

Außerhalb dieser Zeiträume werden keine Überprüfungen oder Anforderungen zur Anpassung der finanziellen Sicherheit vorgenommen, sofern nicht ausdrücklich durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen.

 

Kommunikationskanäle

Gemäß Artikel 2.4 des Anhangs A zum ARERA-Beschluss Nr. 222/2025/R/gas erfolgen die Mitteilungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der finanziellen Sicherheiten über nachvollziehbare Kommunikationskanäle.

Zu diesem Zweck teilt die Südtirolgas AG mit, dass der einzig gültige Kommunikationskanal für sämtliche Mitteilungen betreffend die Stellung, Überprüfung, Anpassung oder Verwaltung der finanziellen Sicherheit die zertifizierte elektronische Post (PEC) ist.

Die Mitteilungen sind ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
garanzie_finanziarie@pec.suedtirolgas.it

Mitteilungen, die über andere als den oben angeführten Kommunikationskanal übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt.

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