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Mit Beschluss Nr. 294/06 und folgenden Änderungen und Ergänzungen hat die staatliche Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA den Informationsaustausch zwischen Erdgasverteilungs- und -verkaufsstellen zur Durchführung folgender Leistungen geregelt:
Unter Berücksichtigung der Pflichten im Bereich Kommunikationsstandard hat Südtirolgas folgende Plattform für den Informationsaustausch zwischen Verteilung und Netzkunden eingerichtet:
net@portal
Um auf dieses Portal zugreifen zu können, müssen die Kunden des Gasverteilungsdienstes vorher dazu ermächtigt werden. Das entsprechende Ansuchen muss frühzeitig eingereicht werden, um die dafür erforderlichen Back Office-Aufgaben abwickeln und das Ansuchen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bearbeiten zu können.
Für die Zulassung muss der Verkäufer folgenden Akkreditierungs-Vordruck ausfüllen:
Vordruck Antrag Akkreditierung
Der vollständig ausgefüllte Vordruck muss an folgende Adresse geschickt werden:
Südtirolgas AG
Josef-Ressel-Str. 2
39100 Bozen
E-mail: accesso_rete[at]pec.suedtirolgas.it
Sobald die Übereinstimmung der Daten überprüft ist, wird über das Portal mittels zertifizierter Mail ein zeitweiliges Login übermittelt, das für den ersten Zugriff verwendet werden kann. Das Password muss bei der ersten Verbindung abgeändert werden.
Mit dem von Südtirolgas bereitgestellten Portal werden die operativen Vorschriften im Bereich Pflichtstandard für die Kommunikation im Erdgassektor gemäß ARERA-Beschluss Nr. 294/06 i.g.F. angewandt.
Was die Mindestdaten für den Informationsaustausch über Leistungen angeht, sei auf die entsprechende operative Anleitung ("Istruzioni operative per gli scambi informativi in tema di standard di comunicazione") verwiesen, die auf der Webseite von ARERA einsichtbar ist.
Für eine korrekte Nutzung der Plattform net@portal stellt Südtirolgas folgendes Handbuch zur Verfügung:
Handbuch net@portal
Die Nutzer des Verteilungsdienstes können in den in den Bestimmungen vorgesehenen Fällen folgende elektronische Adresse verwenden: prestazioni_accessorie[at]pec.suedtirolgas.it
ACHTUNG: Sollte das Datenübertragungssystem länger als 12 Stunden nicht funktionieren, können die oben erwähnten Mitteilungen mittels Fax und Post an folgende Adresse geschickt werden:
Fax: 0471 098 401
Im Sinne des Art. 7.8 der TISG-Bestimmungen („Testo Integrato Settlement Gas“ – Beschluss Nr. 229/2012/R/gas, Anhang A), muss der Nutzer des Verteilungsdienstes Südtirolgas die Informationen aus den Erklärungen zum Ersatz einer Notarietätsurkunde, die von den eigenen Endkunden bzw. Inhabern eines Übergabepunktes angefordert wurden, übermitteln. Dabei muss er sich an die Vorgaben des Verteilers halten. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Für den Abgleich dieser Daten wird Folgendes bereitgestellt:
Zur Einhaltung der TISG-Bestimmungen hat Südtirolgas die PEC-Adresse distribuzione[at]pec.suedtirolgas.it eingerichtet. Diese kann der Nutzer des Verteilungsdienstes verwenden, um die Fehler/Unvollständigkeit der Daten mitzuteilen, die der Verteiler dem Verantwortlichen für das Ausgleichsverfahren zur Verfügung stellt.
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