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Mit Gesetzesdekret 164/2000 (Letta-Dekret) ist allen Berechtigten der freie Zugang zum Gasverteilungsnetz zugesichert worden.
Die Verteilerbetriebe müssen daher allen Antragstellenden, die über die vorgesehenen Voraussetzungen verfügen, den Zugang zum Gasnetz zu denselben Bedingungen gewähren. Dies muss unter Einhaltung der Vorgaben erfolgen, die im genannten Dekret sowie in den Beschlüssen der staatlichen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA (ehem. AEEGSI) angeführt sind.
Um eine ausgewogene Wettbewerbsentwicklung zu gewährleisten, hat ARERA folgende Maßnahmen erlassen:
Südtirolgas (ehemals Selgas Net) hat den Standard-Netzkodex für die Gasverteilung übernommen (s. Einwilligungsschreiben an die Regulierungsbehörde):
Lettera di adesione al CRDG
Mit der Übernahme dieses Netzkodexes bietet Südtirolgas den Verkaufsgesellschaften und Großhändlern die Gasverteilung in neutraler Form und ohne jede Diskriminierung an.
Kontakt:
Südtirolgas AG
Josef-Ressel-Straße 2
39100 Bozen (BZ)
Fax: 0471 098 401
Zertifizierte E-mail (PEC):
Die maximale Entnahme pro Stunde ist laut der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA (Beschl. 138/04) der Wert der maximalen Durchflussmenge, die der vom Endkunden geforderten maximalen Leistung, oder – in Ermangelung derselben - der maximalen Durchflussmenge des installierten Zählers entspricht.
Die Festlegung der vertraglichen maximalen Entnahme pro Stunde erfolgt auf der Grundlage der vom Endkunden geforderten maximalen Leistung, ausgedrückt in kW, wobei nachstehende Formel angewandt wird:
PMCF = vom Endkunden verlangte maximale Leistung in kW (für die Wärmegeneratoren entspricht diese der “thermischen Leistung des Herdes”)
PCIC = konventioneller Heizwert des Erdgases, also 9,45 kWh/Sm3
Die Aufteilung des Verbrauchs zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (mit t und t-1 gekennzeichnet) erfolgt anhand der Neuverteilung des Verbrauchs eines jeden Übergabepunktes unter Anwendung der von ARERA festgelegten Standard-Entnahmemengen zwischen
· der letzten effektiven Ablesung vor Ende des Jahres t-1 und
· der ersten effektiv durchgeführten Ablesung des darauffolgenden Jahres t.
Auf diese Weise werden die zu fakturierenden Gasmengen festgelegt (oder der Ausgleich, wenn sie bereits gemäß einer Vorausschätzung fakturiert worden sind), bezogen auf die im betreffenden Jahr geltenden Tarife für den Verteilungs- und Messungsdienst sowie den Vertrieb.
Gemäß den TISG-Bestimmungen (Testo Integrato Settlement Gas – Beschluss Nr. 229/2012/R/gas Anhang A) ist das Standard-Entnahmeprofil jene Berechnungskomponente, die aus den täglichen Prozentwerten zusammengesetzt ist, deren Summe im Jahr gleich 1 ist. Diese bestimmt die konventionelle tägliche Aufteilung der Entnahme eines jeden Übergabepunktes in jedem Jahr auf der Grundlage der Gasverbraucherkategorie, der Entnahmeklasse des jeweiligen Übergabepunktes sowie der Klimazone, in der sich dieser befindet.
Zur Festlegung der Standard-Entnahmeprofile wendet Südtirolgas die Vorgaben von Art. 5 der TISG-Bestimmungen an. Zusätzlich zu den von der Regulierungsbehörde ARERA festgelegten Standard-Entnahmeprofilen hat Südtirolgas keine weiteren Profile verwendet oder festgelegt.
Die Standard-Entnahmeprofile werden mindestens einmal pro Jahr (zu Beginn eines jeden Heizjahres am 1. Oktober) gemäß den im TISG festgelegten Verfahren aktualisiert.
Die Standard-Entnahmeprofile werden insbesondere für folgende Tätigkeiten verwendet:
Ist ein Übergabepunkt nicht mit einer Vorrichtung zur Korrektur des Volumens ausgestattet, wendet Südtirolgas bei der Umrechnung des erhobenen Betriebsvolumens auf die Standardbedingungen im Sinne des ARERA-Beschlusses 570/2019/R/gas Anhang A (RTDG – „Regolazione tariffaria dei servizi di distribuzione e misura del gas per il periodo 2020-2025“) i.g.F. zur Korrektur den Koeffizienten „C“ an. Dieser wird laut der im Art. 6 des vorgenannten Anhangs angeführten Berechnung ermittelt.
ARERA Beschluss 570/2019/R/gas Anhang A, Art.6
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