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Zur Gewährleistung der Sicherheit hat die Regulierungsbehörde ARERA mit Beschluss Nr. 40/2014/R/gas (gültig ab 1. Juli 2014) Regeln für die Sicherheitskontrollen nach dem Zähler bei Verbraucheranlagen eingeführt.
Unter "Verbraucheranlage" versteht man die Gesamtanlage bestehend aus den Rohrleitungen samt Zusätzen ab der Gasübergabestelle bis zu den Verbrauchergeräten.
Die Gasverteilungsunternehmen sind gemäß vorgenanntem Beschluss verpflichtet, die Dokumente, die der Installateur für den Einbau einer neuen Gasanlage ausstellt (obligatorische, zur Konformitätserklärung gehörende technische Unterlagen), zu überprüfen.
Deshalb muss Südtirolgas unter anderem:
Die Unterlagen werden von Technikern überprüft, die über die mit Beschluss 40/2014/R/gas vorgeschriebenen Voraussetzungen verfügen.
Die Überprüfung ist erfolgreich, wenn die Unterlagen den einschlägigen gesetzlichen und technischen Bestimmungen entsprechen.
Die Dokumente müssen für folgende Anlagen überprüft werden:
Für die Überprüfung der Unterlagen sind folgende Einheitspreise (ohne MwSt.) vorgesehen:
Die Unterlagen, die überprüft werden sollen, müssen an folgende Adresse gerichtet werden, wobei auf der Außenseite des Umschlags folgender Wortlaut anzuführen ist: "Accertamento documentale - Distributore Südtirolgas SpA":
Consorzio Servizi Qualificati
Via Galilei, 7/B
20090 Assago (MI)
Informationsblatt, welches dem Kostenvoranschlag beigelegt wird
Anhang F/40
Richtlinien CIG Nr. 11
Linee guida CIG
Informationsblatt und Vordrucke für Ansuchen auf Aktivierung der Gaslieferung
· Anhang G/40
· Anhang H/40
· Anhang I/40
Notrufnummer800 835 800 Bereitschaftsdienst 24h
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