Menu
Es handelt sich um einen Rabatt auf die Gasrechnung, der von der Regierung eingeführt wurde, um einkommensschwachen bzw. kinderreichen Familien eine Ersparnis bei den Energiekosten zu ermöglichen.
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialhilfeleistungen in wirtschaftlichen Härtefällen, einschließlich des Bonus für Gas, den anspruchsberechtigten Bürgern bzw. Haushalten automatisch zuerkannt, ohne dass sie einen entsprechenden Antrag stellen müssen (Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019).
Genauere Informationen sind auf der Webseite der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) BONUS GAS ARERA verfügbar.
Anspruch auf die Bonusse für wirtschaftliche Härtefälle haben folgende Familien bzw. Haushalte:
Eines der Mitglieder des ISEE-Haushalts muss Inhaber eines aktiven Gasliefervertrages mit Haushaltstarif sein oder an einer mit Erdgas betriebenen Gemeinschaftsanlage angeschlossen sein (z.B. in Kondominien).
Um den Gasbonus in Anspruch nehmen zu können, muss der Bürger bzw. die Familie jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung (DSU) einreichen, um die ISEE-Bescheinigung für die verschiedenen Sozialleistungen zu erhalten.
Fällt die Familie in einen der drei wirtschaftlichen Härtefälle, die sie zum Erhalt des Bonus berechtigen, sendet das INPS seine Daten an das SII (Integriertes Informationssystem), das diese Daten mit jenen bzgl. der Gaslieferung abgleicht, sodass der Bonus den Berechtigten automatisch gewährt werden kann.
Die vorgesehenen Beträge unterscheiden sich nach der Nutzungskategorie des Gasvertrages, der Klimazone, in der sich die Gasanlage befindet, und der Anzahl der Familien- bzw. Haushaltsmitglieder. Die Höhe des Bonus wird von ARERA jährlich innerhalb 31. Dezember des Vorjahres aktualisiert.
Impressum | Privacy | Produced by