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Wer - auch nur gelegentlich - Methangas oder eine andere Art von Gas bezieht, das über örtliche Verteiler- oder Transportnetze geliefert wird, kommt gemäß Beschluss 167/2020/R/gas der staatlichen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt ARERA automatisch in den Genuss einer Versicherungsdeckung gegen Gasunfälle.
Die Versicherungsdeckung gilt für das gesamte Staatsgebiet. Davon ausgenommen sind:
Die Garantieleistungen betreffen die Haftpflicht gegenüber Dritte, Brände und Unfälle, welche von den Anlagen und Geräten nachdem Gasübergabepunkt (nach dem Zähler) ausgehen.
Die Versicherung wird vom Gaskomitee CIG (Comitato Italiano Gas) für die Endkunden abgeschlossen. Weitere Informationen über die Versicherungsdeckung und die Formulare für die Meldung eines Unfalls können beim Schalter für Energiekonsumenten unter der Grünen Nummer 800 166 654 eingeholt werden. Weitere Details sind auf der Internetseite www.arera.it ersichtlich.
Weitere Informationen über offene Versicherungsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag infolge eines Gasunfalles eröffnet wurden, kann der CIG wie folgt direkt kontaktiert werden:
Die Details über die Bestimmungen, die diese Versicherung regeln, sind auf der Polizze für Endkunden von Erdgas für zivile Zwecke ersichtlich.
Im Schadensfall muss dieser unter Verwendung des Vordrucks für Schadensmeldung MDS gemäß den darin festgelegten Vorgaben gemeldet werden.
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