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Verteilertarife

 

Mit Beschluss 570/2019/R/gas (Anhang A RTDG – “Regolazione della Tariffa di Distribuzione Gas”) hat ARERA die Struktur für den obligatorischen Tarif für den Verteiler- und Messungsdienst und den entsprechendem Vertrieb für den geltenden Zeitraum (2020-2025) festgelegt. Die Werte des obligatorischen Tarifs werden in der Norm trimestral angepasst. Im folgenden Anhang sind die Werte des obligatorischen Tarifs für das laufende und das vorhergehende Trimester ersichtlich. 

 

 

Verteilertarife Südtirolgas 4. Trimester 2024

 

Verteilertarife Südtirolgas 3. Trimester 2024

 

 

Die Tarife zur Deckung des Tarifs für den Verteilungs- und Messungsdienst für Erdgas und den entsprechenden Vertrieb beinhalten die Kosten, welche die Verkaufsgesellschaften der Verteilergesellschaft für die Nutzung des Verteilernetzes (Hauptdienst) gemäß Lieferperiode und dem verteilten Gasvolumen entrichten müssen. 

Der obligatorische Tarif besteht aus:

  • einer Fixquote, die je nach Tarifzone variiert (geographisches Gebiet, innerhalb welchem ein bestimmter obligatorischer Tarif gilt. Das Verteilernetz von Südtirolgas befindet sich zur Gänze in der Tarifzone „Nordost“)
  • einer variablen Quote, proportional zur Menge des entnommenen Gases (laut Ablesung oder Schätzung) und unterteilt in 8 Verbraucherstufen.

 

Die Berechnungsmethode mit Anwendung der variablen Quote des obligatorischen Tarifs sieht vor, dass die Verbrauchsklassen, auf die Bezug genommen wird, ab 1. Jänner jeden Jahres wieder auf Null gesetzt werden.

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