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Mit dem ARERA Beschluss Nr. 532/2025/R/gas hat die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (ARERA) die Regulierung der Tarife für die Dienstleistungen der Gasverteilung und messung (RTDG) verlängert und aktualisiert sowie den Regulierungszeitraum bis zum 31. Dezember 2027 ausgedehnt.Die RTDG regelt die Struktur der verpflichtenden Tarife, die auf die Dienstleistungen der Verteilung, Messung sowie der damit verbundenen Vermarktung von Erdgas Anwendung finden.Gemäß der RTDG werden die Werte der einzelnen Komponenten des verpflichtenden Tarifs in der Regel vierteljährlich durch spezifische, von der Behörde erlassene Maßnahmen aktualisiert.In den nachfolgenden Anlagen werden daher die Werte des verpflichtenden Tarifs für das aktuell laufende Quartal sowie für das vorhergehende Quartal veröffentlicht, die auf Grundlage der jeweils geltenden ARERA Beschlüsse festgelegt wurden.
Verteilertarife Südtirolgas 2. Trimester 2026
Verteilertarife Südtirolgas 1. Trimester 2026
Die Tarife zur Deckung des Tarifs für den Verteilungs- und Messungsdienst für Erdgas und den entsprechenden Vertrieb beinhalten die Kosten, welche die Verkaufsgesellschaften der Verteilergesellschaft für die Nutzung des Verteilernetzes (Hauptdienst) gemäß Lieferperiode und dem verteilten Gasvolumen entrichten müssen.
Der obligatorische Tarif besteht aus:
Die Berechnungsmethode mit Anwendung der variablen Quote des obligatorischen Tarifs sieht vor, dass die Verbrauchsklassen, auf die Bezug genommen wird, ab 1. Jänner jeden Jahres wieder auf Null gesetzt werden.
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